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Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge)

Gastvortrag bei Symposium des BMJ anlässlich des 20jährigen Bestehens des VStGB

Zum Anlass des zwanzigjährigen Jubiläums des Inkraftretens des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) organisierte das Bundesministerium der Justiz am 01.11.2022 ein Symposium. Als Gastredner war unter anderen Professor Claus Kreß von unserer Fakultät eingeladen.

In seinem Impulsvortrag führte Herr Professor Kreß zunächst in die Historie des deutschen Völkerstrafrechts ein. Dabei betonte er die Entscheidung für das Weltrechtsprinzip, das es den deutschen Strafverfolgungsbehörden erlaubt, Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren – namentlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen – auch ohne einen Inlandsbezug der Tat zu verfolgen. Die auf dieses Prinzip gestützte Verurteilung zweier Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Oberlandesgericht Koblenz habe auch international erhebliche positive Aufmerksamkeit gefunden.

Nachdem das 2002 in Kraft getretene Völkerstrafgesetzbuch vom Generalbundesanwalt zunächst „mit spitzen Fingern angefasst“ worden sei, habe es mit der Zeit mit Leben gefüllt werden können. Diesbezüglich wies Herr Professor Kreß insbesondere auf die Praxis der Strukturermittlungen hin, bei denen der jeweils relevante makrokriminelle Geschehenskomplex von den deutschen Strafverfolgern frühzeitig und unabhängig davon beleuchtet werde, ob man bereits einzelner Beschuldigter habhaft geworden sei, um nach deren Ergreifung rasch und entschieden handeln zu können.

In diesem Zusammenhang erklärte Professor Kreß ferner, die Bedeutung der Rechtsprechung des BGH, nach der Staatsorgane in Verfahren wegen des Verdachts einer Völkerstraftat keine funktionelle Immunität genießen, sei „gar nicht zu überschätzen“.

Zum Abschluss seines Beitrags widmete sich Herr Professor Kreß den vor allem verfahrensrechtlichen Herausforderungen, auf die man bei der Völkerstrafrechtspflege hierzulande in Zukunft noch Antworten finden müsse. Diese lokalisierte er insbesondere in den Bereichen Nebenklage, Kommunikation auch mit der internationalen Bevölkerung und dem externen ministeriellen Weisungsrecht.

Das gesamte Symposium ist abrufbar unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/DE/2022/1027_VA_20_Jahre_Voelkerstrafgesetzbuch.html. Der Vortrag von Herrn Professor Kreß startet ab Minute 14:12.

Im Anschluss an den Impulsvortrag von Herrn Professor Kreß sowie ein Videostatement des ukrainischen Generalstaatsanwalts Andrij Kostin diskutierte Dr. Frank Bräutigam mit dem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof als der ständige Vertreter des Generalbundesanwalts Dr. Lars Otte, dem Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights Wolfgang Kaleck, der Menschenrechtsaktivistin, Autorin und Politikwissenschaftlerin Düzen Tekkal sowie Prof. Dr. Paulina Starski (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) über erste Erfolge, die Bedeutung des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs für das Völkerstrafrecht sowie bestehende Herausforderungen des internationalen und nationalen Völkerstrafrechts, auch im Hinblick auf die derzeitigen Geschehnisse in der Ukraine.