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Professor Claus Kreß ist "Special Adviser" des IStGH

Vom Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim A.A. Khan, QC, ernannt.

Der Kölner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. ist vom Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim A.A. Khan, QC, zum „Special Adviser“ für das Verbrechen der Aggression ernannt worden. Die Zuständigkeit für das Verbrechen der Aggression, die Professor Kreß erhalten hat, wurde bei dieser Gelegenheit neu geschaffen. Er wird Teil einer Gruppe von 17 internationalen Expertinnen und Experten sein, wie der Ankläger heute bekannt gab. Professor Kreß bedankte sich bei Karim Khan und sagte zu seiner neuen Aufgabe:

„Ich danke Herrn Ankläger Khan für das Vertrauen, das er mir entgegengebracht hat. Es wird mir eine Ehre sein, für ihn und die hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in seinem Büro beratend tätig zu sein. Das Verbrechen der Aggression nimmt in der Geschichte des Völkerstrafrechts und der internationalen Strafgerichtsbarkeit einen wichtigen Platz ein. Vor kurzem wurde die Zuständigkeit des IStGH für dieses Verbrechen aktiviert. Dabei handelt es sich um eine bedeutende Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Die Schaffung der neuen Zuständigkeit spiegelt dies wider.“

Claus Kreß ist Professor für Straf- und Völkerrecht. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht an der Universität zu Köln, und er leitet das dortige Institut für Friedenssicherungsrecht. Kreß war unter anderem Mitglied der deutschen Delegation bei der 1998 abgehaltenen Diplomatischen Konferenz von Rom zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs und 2001 Sachverständiger für Kriegsverbrechen für den Ankläger für Osttimor. In den Jahren 2003/2004 war er Vorsitzender des Redaktionsausschusses für die Geschäftsordnung des Internationalen Strafgerichtshofs. Während der Verhandlungen über das Verbrechen der Aggression fungierte er als Unterkoordinator in der zuständigen Sonderarbeitsgruppe. Bei den Verhandlungen zu diesem Verbrechenstatbestand 2010 in Kampala und 2017 in New York war er als wissenschaftlicher Berater der deutschen Delegation tätig.

In seiner heutigen Ankündigung der Ernennung der 17 „Special Advisers“ gab Ankläger Khan folgende Erklärung ab:

„Ich freue mich, eine so herausragende Gruppe von Expertinnen und Experten begrüßen zu dürfen, und ich bin dankbar für ihre Bereitschaft, als meine Berater zu fungieren. Ich habe keinen Zweifel daran, dass sie mit ihrer enormen Erfahrung und ihren beeindruckenden Qualifikationen einen wichtigen Beitrag zur Arbeit meiner Behörde und zur internationalen Strafgerichtsbarkeit leisten werden. Ich freue mich sehr darauf, mit ihnen zusammenzuarbeiten und von ihnen zu lernen.“

Inhaltlicher Kontakt:
Professor Dr. Claus Kreß
+49 221 470-5614
claus.kressSpamProtectionuni-koeln.de

Presse und Kommunikation:
Robert Hahn
+49 221 470-2396
r.hahnSpamProtectionverw.uni-koeln.de

Link zur Pressemeldung des ICC:
https://www.icc-cpi.int/Pages/item.aspx?name=pr1611