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Turmgespräch: Der Große Senat als arbeitskampfrechtlicher Zauberlehrling – über Sinn und Unsinn der Rechtsfortbildungsvorlage gem. § 45 Abs. 4 Alt. 1 ArbGG

Am Montag, 27. Juni 2022, um 12:00 Uhr findet das dritte Turmgespräch des Sommersemesters statt. Jakob Schneck, Mitarbeiter und Doktorand von Herrn Professor Höpfner, wird zu dem Thema "Der Große Senat als arbeitskampfrechtlicher Zauberlehrling – über Sinn und Unsinn der Rechtsfortbildungsvorlage gem. § 45 Abs. 4 Alt. 1 ArbGG" sprechen:

Bis heute gibt es in Deutschland kein Arbeitskampfgesetz. Stattdessen wird das Rechtsgebiet durch das BAG als „Ersatzgesetzgeber“ ausgeformt. Gebunden ist die Rechtsprechung des 1. Senats dabei an zwei Beschlüsse des Großen Senats von 1955 und 1971, die wegweisende Grundsätze des Arbeitskampfrechts etabliert und damit die Entwicklung der Rechtsprechung maßgeblich geprägt haben – zugleich hat sich der 1. Senat im Laufe von 50 Jahren aber immer weiter von diesen Beschlüssen emanzipiert.

Die daran im Schrifttum geübte Kritik relativiert sich mit Blick auf die Hintergründe des zweiten und bedeutsameren Beschlusses. Er erging auf eine Rechtsfortbildungsvorlage (§ 45 Abs. 4 Alt. 1 ArbGG), die – anders als die anderen Vorlagemöglichkeiten an den Großen Senat – nicht der Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dient. Woher kommt das eigentümlich anmutende, wenig bekannte und wenig gebrauchte Instrument der Rechtsfortbildungsvorlage? Und welchen Zweck verfolgt es in der heutigen Gerichtsverfassung?
Jakob Schneck legt in seinem Vortrag den nationalsozialistischen Ursprung offen und stellt die Sinnhaftigkeit des Instruments, das sich in den Prozessordnungen aller obersten Bundesgerichte findet, anhand einer Analyse seiner Auswirkungen im Arbeitskampfrecht infrage. Er plädiert dafür, es abzuschaffen, und wirft die Frage auf, wie man mit den bestehenden Beschlüssen im Arbeitskampfrecht umgehen sollte.

Der Vortrag findet im Seminarraum im UG des AWR (Weyertal 115) statt. 

Dr. Christian Deckenbrock und Dr. Lukas Rademacher, M.Jur. (Oxon) laden alle Interessierten herzlich ein und freuen sich auf eine rege Teilnahme! Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Mittagessen an einem noch zu bestimmenden Ort.