zum Inhalt springen

Sichtung und Diskussion erster Ergebnisse

Forschungsprojekt der European Association of Private International Law.

Foto: Joern Henn

Am 25.10.2021 hat das Institut für internationales und ausländisches Privatrecht einen Workshop – organisiert und geleitet durch Dr. Tobias Lutzi – mit etwa 20 Teilnehmer:innen aus über 15 europäischen Mitgliedsstaaten durchgeführt. Er diente der Sichtung und Diskussion erster Ergebnisse des Forschungsprojekts ‚Extending the Jurisdictional Rules of the Brussels Ia Regulation to Non-EU Defendants‘ des Young Research Network der European Association of Private International Law.

Ausgangspunkt für das Projekt, an dem insgesamt 23 Nachwuchswissenschaftler:innen aus 17 Mitgliedsstaaten beteiligt sind, ist Art. 79 EuGVVO, demzufolge die Kommission bis zum 11.1.2022 einen Bericht über die Anwendung der Verordnung vorlegen und dabei insbesondere auf die Möglichkeit einer Ausdehnung ihrer Zuständigkeitsvorschriften auf Drittstaatensachverhalte eingehen soll. In Vorbereitung auf diesen Bericht, mit dem frühestens Ende 2022 zu rechnen ist, und auf die weitere rechtspolitische Diskussion werden im Rahmen des Forschungsprojektes Länderberichte erstellt, die die bisher für Drittstaatensachverhalte geltenden Zuständigkeitsregeln in den nationalen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten darstellen und einem Rechtsvergleich zugänglich machen sollen. Die Berichte orientieren sich an einem einheitlichen Fragebogen und sollen insbesondere Aufschluss darüber geben, welche Auswirkung eine Ausdehnung der Regeln der EuGVVO auf die Behandlung von Drittstaatensachverhalten in den Rechtsordnungen der verschiedenen Mitgliedstaaten hätten.

Im Rahmen des Workshops wurden zu sechs Aspekten der Länderberichte (Rechtsquellen; Begriff des Wohnsitzes; exorbitante Gerichtsstände; forum necessitatis; Vertrags-; Deliktsgerichtsstand) erste Erkenntnisse zunächst in Panels vorgestellt und verglichen und anschließend in größerer Runde zur Diskussion gestellt. Dabei zeigten sich schon auf Ebene der Rechtsquellen erhebliche Unterschiede zwischen den mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen, aber auch signifikante Gemeinsamkeiten, die insbesondere für die rechtspolitische Diskussion um eine mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der EuGVVO von großer Bedeutung sein dürften. Der Workshop diente damit nicht nur der Vernetzung der beteiligten Nachwuchswissenschaftler:innen, sondern verschaffte auch wichtige inhaltliche Erkenntnisse, die in die Endfassungen der Länderberichte einfließen werden.

Die Länderberichte sowie die sich aus ihnen ergebenden rechtsvergleichenden Beobachtungen werden im Juni 2022 auf einer Konferenz an der Universität Zagreb vorgestellt und anschließend in der Reihe Studies in Private International Law von Hart Publishing veröffentlicht.