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Geschichte der Kölner Fakultät

Neues Werk von Professor Hans-Jürgen Becker erschienen

Prof. em. Dr. Hans-Jürgen Becker hat zu unserer großen Freude ein neues Werk über die Geschichte unserer Fakultät herausgebracht, das einerseits einen Einblick in die Entwicklung der Rechtswissenschaft in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, zum anderen aber eine in die politische Entwicklung mit den Einschnitten von 1918, 1933 und 1945 eingebettete Wissenschaftsgeschichte bietet. Eine viel beachtete Episode ist das Zusammentreffen von Hans Kelsen und Carl Schmitt 1932/33.

1919 gelang es Konrad Adenauer, neben Bonn eine zweite Hochschule in den preußischen Rheinlanden zu errichten. Die rechtswissenschaftliche Fakultät in Köln entwickelte sich dank der Gründungsgeneration (F. Stier-Somlo, H. Lehmann, H. Planitz, G. J. Ebers, A. von Tuhr, A. Baumgarten und G. Bohne) in kurzer Zeit zu einer angesehenen Einrichtung. Im Nationalsozialismus drohte ihr allerdings die Schließung, da sechs Mitglieder aus rassistischen und politischen Gründen (G. J. Ebers, H. W. Goldschmidt, F. Haymann, H. Kelsen, L. Waldecker, L. Wieruszowski) aus der Fakultät ausgeschlossen wurden. Andererseits waren etwa H. Lehmann und H.C. Nipperdey führend an Projekten einer nationalsozialistischen „Rechtserneuerung“ an der Akademie für Deutsches Recht beteiligt. Nach 1945 konnte unter weiterhin prägendem Einfluss von H. C. Nipperdey (Arbeitsrecht), aber auch durch andere bedeutende Rechtswissenschaftler wie G. Kegel (Internationales Privatrecht) und B. Rehfeld (Rechtsgeschichte) die Fächerstruktur der Fakultät erneuert und erweitert werden. Zu den Mitgliedern der Fakultät gehörten auch die späteren Bundespräsidenten Gustav Heinemann und Karl Carstens.

Prof. em. Dr. Hans-Jürgen Becker ist ein führender Vertreter der Deutschen und Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte und einer der weltweit bekanntesten Kenner der Geschichte des kanonischen Rechts. Er war von 1975 bis 1988 Ordentlicher Professor und Direktor des Seminars für Deutsches Recht an der Universität zu Köln und hat sich seit dieser Zeit immer wieder mit der Geschichte der alten (seit 1388) und der neuen (seit 1919) Kölner rechtswissenschaftlichen Fakultät beschäftigt. Er ist der Fakultät bis heute eng verbunden geblieben.

Bereits zum 100-jährigen Universitätsjubiläum hat er in einem bemerkenswerten Vortrag eine erste Vorausschau auf die nun veröffentlichten Erkenntnisse zur Geschichte unserer Fakultät gewährt. Umso erfreulicher ist, dass Interessierte nun Details im beim Verlag Mohr-Siebeck erschienenen Werk „Die neue Kölner Rechtswissenschaftliche Fakultät von 1919 bis 1950“ nachlesen können.