Juristische Arbeitsgemeinschaften

Im Sommersemester 2012 werden -  die jeweiligen Vorlesungen des Grundstudiums begleitend - hauptsächlich Arbeitsgemeinschaften im Bürgerlichen Recht AT/Schuldrecht AT, im Staatsrecht I (Grundrechte) und im Strafrecht I für Studierende des 1. Semesters angeboten; daneben werden Arbeitsgemeinschaften zu verschiedenen Vorlesungen im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht für 2., 3. und 4. Semester durchgeführt.

Der Besuch mindestens einer Arbeitsgemeinschaft ist gem. § 4 Abs. 1, 2. HS StudPrO Voraussetzung für das Bestehen der Zwischenprüfung. Den Ihnen erteillten AG-Schein reichen Sie unter Vorlage des Originals in Kopie beim Prüfungsamt ein. Solange dies nicht geschehen ist, ist Ihre Zwischenprüfung (unabhängig vom Bestehen der Klausuren und der Hausarbeit) noch nicht bestanden.

In der Regel sollte im ersten Semester eine Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht als diese "Pflicht-AG" besucht werden, die Teilnahme an weiteren Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig, wird aber sehr empfohlen. Sie können auch mit jeder anderen vorlesungsbegleitenden AG im Grundstudium die Voraussetzung des § 4 Abs. 1 StudPrO erfüllen. 

Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften ist nur ordnungsgemäß angemeldeten Studierenden erlaubt (s. u.).

Den Orts- und Zeitplan sowie die Namen der Arbeitsgemeinschaftsleiter finden Sie ab der zweiten Belegungsphase (08.03. bis zum 20.03.2012) im elektronischen Vorlesungsverzeichnis in KLIPS.  

Teilnahmevoraussetzungen/Anmeldemodalitäten

Es werden grundsätzlich nur ordnungsgemäß in Köln immatrikulierte Studierende der Rechtswissenschaft oder eines Teilgebiets der Rechtswissenschaft zugelassen. Die Teilnahme von "Schwarzhörern" an Arbeitsgemeinschaften ist nicht gestattet!

Während der zweiten Belegungsphase (08.03. bis zum 20.03.2012) in KLIPS können Sie sich, wenn Sie für den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung, den deutsch-französischen oder deutsch-englischen Rechtswissenschaftsstudiengang oder einen Verbundstudiengang mit Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln eingeschrieben sind, für eine oder mehrere vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften über KLIPS anmelden. Sie benötigen dazu lediglich Ihren S-Mail-Zugang. Eine TAN ist für die Anmeldung zu den AGen nicht erforderlich. In dieser Phase werden noch keine Plätze vergeben, es spielt keine Rolle, wann Sie sich innerhalb dieser Anmeldephase um einen AG-Platz bewerben. Erfahrungsgemäß ist es aber sinnvoll und vorteilhaft, nicht bis zum Ende der Bewerbungsphase zu warten, weil KLIPS dann aufgrund des großen Ansturmes deutlich stärker belastet ist. Nach Abschluss der Anmeldephase werden die Plätze vergeben. 

Im laufenden Semester können Sie während der Restplatzvergabephase noch freie oder wieder frei gewordene Plätze in weiteren AGen belegen, die Termine finden Sie im KLIPS-Wiki.

Weitere Anleitungen zur Veranstaltungsbelegung finden Sie im KLIPS-Support-Wiki.

 

Restplätze in den Arbeitsgemeinschaften werden während der Vorlesungszeit  in KLIPS vergeben. In dieser Phase gilt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Bitte beachten Sie:

Sie können sich in der 2. Belegphase (Termine siehe hier) für mehrere AGen eines Faches bewerben. Dabei können Sie Ihre Prioritäten festlegen. Je mehr verschiedene AGen Sie angeben, desto größer ist Ihre Chance, einen Platz zu erhalten. Sie werden nur für AGen angemeldet, für die sie sich auch beworben haben, jedoch für maximal eine pro Fach.

Wenn Sie erst nach dem Ende der 2. Belegphase immatrikuliert werden, können Sie nach Beginn der Vorlesungszeit an der Restplatzvergabe (Termine: hier) teilnehmen.

Beispiel: Sie möchten sich in drei Fächern (z.B. Grundrechte, Sachenrecht und Arbeitsrecht) anmelden. Dann können Sie für jedes dieser Fächer aus verschiedenen AGen wählen und auch verschiedene AGen als Ihre Wünsche angeben. Zugeteilt wird Ihnen dann aber maximal jeweils eine AG pro Fach, also höchstens drei verschiedene AGen.

Sollten Sie sich also nur für die AG bewerben, die Ihnen zeitlich am liebsten ist, gehen Sie das Risiko ein, gar keinen Platz zu bekommen. Sie werden nicht in von Ihnen nicht ausgewählte AGen gelost! Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Chancen, eine AG zu erhalten dann schmälern, wenn Sie nur eine AG oder wenige AGen auswählen.

Sie können sich auch für AGen aus mehreren Fächern (z. B. BGB AT, Sachenrecht, Grundrechte oder Strafrecht III) gleichzeitig bewerben.

Teilnahmezeugnis

Am Ende des Semesters stellt der jeweilige Arbeitsgemeinschaftsleiter ein Teilnahmezeugnis für jeden Studenten aus, der ordnungsgemäß angemeldet ist und mindestens 10 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) in seiner Gruppe besucht. Ausnahmsweise können bis zu 3 Unterrichtseinheiten, die ein Teilnehmer versäumt hat, durch Hospitationen in anderen Arbeitsgemeinschaften nachgeholt werden. In diesem Fall wird das Teilnahmezeugnis durch das Dekanat erteilt, nachdem der Student einen Nachweis über den Besuch von insgesamt 10 Unterrichtseinheiten beigebracht hat.

Es wird dringend (!) empfohlen, an einer der im Laufe des Semesters durchgeführten Katalog- und Rechercheschulungen teilzunehmen.

Verbund- und Nebenfach

Studierende der Bacherlor-Verbundstudiengänge und  der auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengänge beachten bitte die gesonderten Informationen zur AG- und Vorlesungsbelegung.